Duldung der Versorgungsunterbrechung

Gericht: AG
Urteil vom: 27.02.2013
Aktenzeichen: 17 C 174/12
Stadt: Bad Segeberg

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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1. Die Klage eines Energieversorgungsunternehmens auf Duldung der Versorgungsunterbrechung muss sich gegen diejenigen richten, der Zugang zu der Messeinrichtung hat. 2. Hält der Kunde eine Abrechnung für überhöht, darf er die Abschlagszahlungen an den Versorger nicht vollständig einstellen.

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