Falsche Bezeichnung im Vertrag nicht entscheidend

Gericht: OLG
Urteil vom: 29.03.2011
Aktenzeichen: 3 U 49/10
Stadt: Schleswig-Holstein

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Eine Falschbezeichnung beim Grundstückskauf schadet nicht (falsa demonstratio non nocet). Es ist das Grundstück verkauft, das nach dem Willen beider Parteien verkauft werden soll.

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