Fehler bei der Verbrauchsablesung

Gericht: AG
Urteil vom: 16.10.2012
Aktenzeichen: 120 C 1995/12
Stadt: Halle

1106
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Keine Haftung des WEG-Verwalters gegenüber dem Einzeleigentümer für falsch abgelesene Verbrauchswerte in der Heizkostenabrechnung.

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