Haftung des Mieters für abgenutzten Bodenbelag

Gericht: OLG
Urteil vom: 08.02.2011
Aktenzeichen: 24 U 170/10
Stadt: Düsseldorf

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Für die Abnutzung des Bodenbelags aufgrund vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache hat der Mieter nicht einzustehen. 2. Die Lebensdauer eines PVC-Fußbodens beträgt in der Regel höchstens 20 Jahre.

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