Instandhaltungspflicht des Vermieters
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11. Dezember 2012, 09:57 Uhr
1. Ein Vermieter ist nicht verpfl ichtet, Dachrinnen ohne konkreten Anlass regelmäßig warten zu lassen. 2. Regelmäßige Reinigungen und Kontrollen sind nur dann geboten, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass mit einer Verstopfung der Regenentwässerungseinrichtungen zu rechnen ist. 3. Eine Kontroll- und Reinigungspfl icht besteht daneben dann, wenn mit einer Verschmutzung und Verstopfung aufgrund aktueller Vorkommnisse zu rechnen ist.
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