Instandhaltungspflicht des Vermieters

Gericht: OLG
Urteil vom: 30.03.2012
Aktenzeichen: 24 U 256/11
Stadt: Düsseldorf

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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1. Ein Vermieter ist nicht verpfl ichtet, Dachrinnen ohne konkreten Anlass regelmäßig warten zu lassen. 2. Regelmäßige Reinigungen und Kontrollen sind nur dann geboten, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass mit einer Verstopfung der Regenentwässerungseinrichtungen zu rechnen ist. 3. Eine Kontroll- und Reinigungspfl icht besteht daneben dann, wenn mit einer Verschmutzung und Verstopfung aufgrund aktueller Vorkommnisse zu rechnen ist.

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