Keine Fristsetzung bei versäumter Treppenhausreinigung

Gericht: AG
Urteil vom: 15.11.2012
Aktenzeichen: 9 C 346/12
Stadt: Bremen

1106
Bild: Paul/stock.adobe.com
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Versäumt der Mieter die geschuldete Treppenhausreinigung, ist der Vermieter ohne vorherige Fristsetzung zur Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.

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