Kreditfi nanzierte Mangelbeseitigung
1. Eine Kreditaufnahme durch die Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn damit längerfristig planbare Sanierungs- und Baumaßnahmen finanziert werden sollen. 2. Die Mittelaufbringung des Kostenanteils des jeweiligen Eigentümers für Maßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist Sache des einzelnen Eigentümers und nicht der Gemeinschaft. 3. Eine Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die Pflicht zur gemeinsamen Kostentragung und die allgemeine Treuepflicht der Miteigentümer eine Darlehensaufnahme zwingend gebieten.
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