Kündigung bei hohen Mietrückständen
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19. Dezember 2012, 15:43 Uhr
Bei erheblichen Mietrückständen, die auf einer Mieterhöhung beruhen, kann der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich kündigen. Er muss den Mieter nicht zunächst auf Zahlung verklagen.
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