Kündigung eines Mietverhältnisses wegen übler Nachrede

Gericht: LG
Urteil vom: 17.08.2012
Aktenzeichen: 4 S 193/10
Stadt: Potsdam

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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1. Die Beleidigung oder üble Nachrede stellen einen Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Vermieter dar, wenn sie eine Schwere erreichen, die die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen. 2. Die Fortsetzung eines Mietverhältnisses ist für den Vermieter unzumutbar, wenn ein Mieter trotz Abmahnung den Baufinanzierer des Vermieters kontaktiert, dabei den Vermieter wahrheitswidrig „unhaltbarer Vorkommnisse“ bezichtigt und den Baufi nanzierer auffordert, Schritte gegen den Vermieter einzuleiten. 3.

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