Kündigung wegen fehlender Geschäftsgrundlage

Gericht: Kammergericht
Urteil vom: 14.07.2014
Aktenzeichen: 8 U 140/13
Stadt: Berlin

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Auch der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich kündigen, wenn der Mieter wegen fehlender behördlicher Erlaubnis das Mietobjekt nicht vertragsgemäß nutzen kann.

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