Kündigungsgrund Untervermietung
1. Die Untervermietung von Mieträumen ohne Einholung der Erlaubnis durch den Vermieter stellt unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Zustimmung besteht, eine Pflichtverletzung des Mieters dar, die eine Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann. 2. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch rechtsmissbräuchlich, wenn der Vermieter eine Erlaubnis zur Untervermietung nicht erteilt hat, obwohl diese vom Mieter rechtzeitig erbeten wurde und der Vermieter verpflichtet war, diese zu erteilen. 3.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸









