Mängel am Gemeinschaftseigentum
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24. Oktober 2012, 21:18 Uhr
Ansprüche auf "kleinen Schadensersatz" wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum können nur durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.
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Artikel Mängel am Gemeinschaftseigentum
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