Mehr Spielraum bei Nebenkostenabrechnung

Gericht: LG
Urteil vom: 14.01.2011
Aktenzeichen: 9 S 22/10
Stadt: Itzehoe

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, in der Nebenkostenabrechnung auch diejenigen Kosten zu nennen, die er nicht auf die Mieter umlegen will, wenn das nicht ausnahmsweise zur Verständlichkeit der Nebenkostenabrechnung erforderlich ist.

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