Messwerte: Wer liest ab?

Gericht: AG
Urteil vom: 23.09.2011
Aktenzeichen: 3 C 20/10
Stadt: Kehl

1106
Bild: sebra/stock.adobe.com
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Der Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht wegen Verweigerung des Zugangs zum Wasserzähler durch den Vermieter.

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