Mietminderung bei Geweberaummietvertrag
1. Der Mieter von Gewerberaum hat ohne eine entsprechende vertragliche Regelung grundsätzlich keinen Anspruch gegenüber seinem Vermieter, dass in der Gewerbeimmobilie während der Mietzeit ein bestimmter „Mietermix“ oder ein bestimmtes „Mieterniveau“ erhalten bleibt. 2. Der Vermieter ist verpfl ichtet, den Mieter vor Störungen durch andere Mieter in der Gewerbeimmobilie zu bewahren, die die Gebrauchstauglichkeit der Gewerbeimmobilie mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. 3.
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