Mietminderung bei periodisch auftretenden Mängeln

Gericht: BGH
Urteil vom: 15.12.2010
Aktenzeichen: XII ZR 132/09

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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1. Bei periodisch auftretenden Mängeln mindert sich die Miete nur in dem Zeitraum in dem der Mangel auftritt. 2. Die Mietminderung tritt automatisch ein und muss nicht geltend gemacht werden. Die Minderung setzt lediglich ein Abhilfeverlangen voraus.

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