Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
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24. Oktober 2012, 21:27 Uhr
Nach einer Kündigung wegen lediglich vorgetäuschten Eigenbedarfs kann der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Eine Einräumung des Besitzes an der ehemaligen Wohnung kommt jedoch nur in Betracht, wenn dem Vermieter die Einräumung dieses Rechts noch möglich ist.
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Artikel Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
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Kommentar zum Urteil des Berliner Landgerichts









