Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Nach einer Kündigung wegen lediglich vorgetäuschten Eigenbedarfs kann der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen. Eine Einräumung des Besitzes an der ehemaligen Wohnung kommt jedoch nur in Betracht, wenn dem Vermieter die Einräumung dieses Rechts noch möglich ist.
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