Schönheitsreparaturen - "nur weiß"
1106
24. Oktober 2012, 21:25 Uhr
Die Verpflichtung des Mieters in einem Formularvertrag, bei der Vornahme von Schönheitsreparaturen Fenster und Türen nur weiß zu streichen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist deshalb unwirksam.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Schönheitsreparaturen - "nur weiß"
26.7.2024
Wartungskosten | Rauchmelder | Parasiten | Gartenpflege
10.11.2023
Schönheitsreparaturen sind im Mietrecht nach wie vor ein Dauerbrenner. Spätestens bei Auszug sowie der Abrechnung über die Kaution gibt es häufig Streit zwischen den Mietvertragsparteien. Um die...










