Schönheitsreparaturen - "nur weiß"

Gericht: BGH
Urteil vom: 20.01.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 50/09

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Die Verpflichtung des Mieters in einem Formularvertrag, bei der Vornahme von Schönheitsreparaturen Fenster und Türen nur weiß zu streichen, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und ist deshalb unwirksam.

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