Schönheitsreparaturen - übermäßige Verpflichtung

Gericht: BGH
Urteil vom: 13.01.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 48/09

1106
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Der Außenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturen. Zu weit gehende Verpflichtungen des Mieters zur Übernahme von Schönheitsreparaturen sind insgesamt unwirksam und können auch nicht teilweise aufrechterhalten werden.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schönheitsreparaturen - übermäßige Verpflichtung
25.10.2021
Schönheitsreparaturen
4.3.2024
Editorial
Seit Monaten steckt die gesetzliche Zulassung der rein virtuellen Wohnungseigentümerversammlung in der parlamentarischen Beratungsschleife. Die Zulassung der rein virtuellen Eigentümerversammlung ist...
25.10.2021
Der zertifizierte Verwalter
Wie bereitet sich eine große Bildungsschmiede der Immobilien-wirtschaft wie das EBZ in Bochum auf den Zertifizierten Verwalter vor? Darüber sprachen wir mit Stephan Hacke, Teamleiter...