Schriftformerfordernis beim Gewerberaummietvertrag
1. Eine in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Klausel, wonach die Mietvertragsparteien verpflichtet sind, Verstöße gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis zu heilen, ist wirksam. 2. Ein Gewerberaummietvertrag, der auf bestimmte Zeit geschlossen werden sollte, kann trotz Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform nicht ordentlich gekündigt werden, wenn eine Mietvertragspartei sich treuwidrig weigert, einen Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform zu heilen, obwohl sie sich hierzu vertraglich verpflichtet hat.
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