Schriftformerfordernis beim Gewerberaummietvertrag

Gericht: OLG
Urteil vom: 26.04.2013
Aktenzeichen: 30 U 82/12
Stadt: Hamm

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Eine in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene Klausel, wonach die Mietvertragsparteien verpflichtet sind, Verstöße gegen das gesetzliche Schriftformerfordernis zu heilen, ist wirksam. 2. Ein Gewerberaummietvertrag, der auf bestimmte Zeit geschlossen werden sollte, kann trotz Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform nicht ordentlich gekündigt werden, wenn eine Mietvertragspartei sich treuwidrig weigert, einen Verstoß gegen die gesetzliche Schriftform zu heilen, obwohl sie sich hierzu vertraglich verpflichtet hat.

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