Schriftformheilungsklausel bindet späteren Erwerber nicht

Gericht: OLG
Urteil vom: 29.11.2012
Aktenzeichen: 10 U 34/12
Stadt: Düsseldorf

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Die in einem gewerblichen Mietvertrag enthaltene Verpflichtung der Vertragsparteien, Verstöße gegen das Schriftformerfordernis des § 550 BGB zu heilen, bindet den Erwerber eines Grundstückes nicht.

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