Täuschungsmanöver des Mieters bei Zwangsräumung
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24. Oktober 2012, 20:53 Uhr
Täuscht der Mieter den Gerichtsvollzieher über ihm angeblich zustehenden Vollstreckungsschutz, braucht die vorgeschriebene Räumungsfrist nicht mehr eingehalten zu werden.
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