Unwirksamkeit der Bestellung des Verwalters
1. Auch eine Unternehmergesellschaft gem. §5 a GmbHG (UG) – sog. Mini-GmbH – kann zum Wohnungseigentumsverwalter bestellt werden. 2. Die Bestellung eines Wohnungseigentumsverwalters entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer den ihnen bei der Bestellung zustehenden Beurteilungsspielraum überschreiten. 3. Bestellen die Wohnungseigentümer einen Verwalter, obwohl Zweifel an dessen Bonität bestehen, ohne sich dieser vor Beschlussfassung durch geeignete Maßnahmen zu versichern, liegt eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums vor.
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