Vermieterkündigung wegen geplanten Wohnraumabrisses

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.02.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 155/10

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Eine vom Vermieter wegen eines geplanten Abrisses und Neubaus ausgesprochene Kündigung genügt dem Begründungserfordernis des § 573 Abs. 3 BGB, wenn dem Mieter mitgeteilt wird, aus welchen Gründen der Vermieter die vorhandene Bausubstanz nicht für erhaltenswert hält und welche baulichen Maßnahmen er stattdessen plant.

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