Verwalterzustimmung bei Eigentumsveräußerung unterliegt keiner Verfügungsbeschränkung
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24. Oktober 2012, 21:11 Uhr
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohneigentums die Zustimmung des Verwalters benötigt, so stellt dies keine Beschränkung der Verfügungsbefugnis als Ausnahme von § 137 S.1 BGB dar. Die einmal erteilte Zustimmung des Verwalters bleibt wirksam, auch wenn dessen Verwalterstellung vor Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch endet.
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