Spannungsgeladene Debatte um klimafreundlich erzeugten Strom
Das Bundeskabinett brachte am 26. April 2017 das neue Mieterstromgesetz auf den Weg. Ist beispielsweise eine Solaranlage auf dem Dach ihres Wohnhauses montiert, können Mieter zukünftig Ökostrom von ihrem Vermieter beziehen. Dafür darf der Vermieter einen Zuschlag in Rechnung stellen. Trotzdem zahlen die Mieter weniger, weil Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer wegfallen. Diese Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke. Die Kabinettsfassung muss noch Bundestag und Bundesrat durchlaufen.
Was auf den ersten Blick gut aussieht, stößt jedoch von mehreren Seiten auf Kritik. Die Immobilienwirtschaft bemängelt am Kabinettsbeschluss, dass die Förderwürdigkeit von Ökostrom auf das Gebäude beschränkt ist, in dem er erzeugt und verbraucht wird.
„Diese Beschränkung ist praxisfern. Nicht jedes Wohngebäude eignet sich aufgrund der Ausrichtung oder baulichen Situation für die Installation von Solaranlagen“, sagt Rolf Buch, Vizepräsident des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Er schlägt eine Quartierslösung vor und fordert, die Beschränkung auf Einzelgebäude genauso aufzuheben wie die auf Wohnbauten.
Höhere Gewerbesteuer?
Schwierig seien auch die steuerlichen Aspekte dieser umweltfreundlichen Energieerzeugung. Für diese wird nämlich Gewerbesteuer fällig, für Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung jedoch nicht. Lassen sich die Einnahmen nicht sauber trennen, droht die „Gewerbesteuerinfektion“: Sämtliche genannten Einnahmen würden der Gewerbesteuer unterworfen, befürchtet der Interessenverband ZIA.
Das sieht der Spitzenverband der deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen genauso. Er repräsentiert nach eigenen Angaben Unternehmen, die insgesamt 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. „Es ist ungerecht, gerade diejenigen Unternehmen durch eine steuerliche Belastung ihres Vermietungsgeschäfts zu bestrafen, die sich für die Energiewende vor Ort engagieren wollen“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Wohnungsunternehmen werden in diesem Punkt weiterhin ausgebremst.“
Erfolg scheint fraglich
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) kritisiert die Beschränkung auf einzelne Wohnbauten und favorisiert einen Quartieransatz. Grundsätzlich aber begrüßt der Mieterbund das Mieterstromgesetz. „Allerdings werden Mieter damit immer noch nicht den Erzeugern von Eigenstrom in Einfamilienhäusern gleichgestellt, die sich nach wie vor deutlich günstiger selbst mit erneuerbarem Strom versorgen können“, erklärte Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des DMB. „Letztlich hängt der Erfolg von Mieterstrom-Modellen im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises ab.“
Der Wirtschaftsrat der CDU hält das Mieterstromgesetz nur für ein weiteres Stück im „Subventionsflickenteppich der Energiewende“. Sein Generalsekretär Wolfgang Steiger verlangt, das neue Förderinstrument im Bundestag zu kippen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) moniert: "Die Mehrheit der deutschen Mieter würde vom aktuell geplanten Mieterstrommodell nicht profitieren.“ Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer betont: „Im Gegenteil: Sie würden es über Mehrbelastungen beim Strompreis finanzieren. Das Resultat wäre eine erhebliche Umverteilung zwischen den Mietergruppen.“ Der BDEW schlägt vor, den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Mietwohngebäuden ausschließlich über das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu fördern. Da die Kosten des EEG bundesweit auf alle Verbraucher umgelegt werden, sei diese Herangehensweise kosteneffizient und sozial gerecht.