Es handelt sich um eine langfristig geplante Maßnahme am Bestandsobjekt, zum Beispiel die Erneuerung des Dachs, die Sanierung der Heizung, eine neue Aufzugsanlage muss eingebaut werden. Oder um eine überraschend, akute Maßnahme, wenn zum Beispiel ein Rohr geplatzt ist.
Um bei den Bewohnern keinen Unmut aufkommen zu lassen: Künden Sie die Maßnahmen rechtzeitig und verständdlich an! So vermeiden Sie Streit mit den Mietvertragsparteien.
Wissen Sie wie eine korrekte Modernisierungsankündigung aussehen sollte?
>> IVV-Fachartikel: Vermieter muss Modernisierungsvorhaben schriftlich ankündigen
Welche Rechte stehen Vermieter und Mieter zu, von der Duldung der Arbeiten bis zum Umzug in eine Ersatzwohnung? Wann schuldet ein Vermieter dem Mieter Schadenersatz - und umgekehrt?
Schwerpunkte des Onlineseminars des VDIV:
- Schadensfeststellung und Vorbereitung der Maßnahmen
- Ankündigungspflicht
- Fristen
- Schadensminderungspflichten
- Härten und Duldungsanspruch
- Minderung, Schadenersatz, Kündigung
Das Seminar bespricht den Umgang mit Maßnahmen anhand von Praxisbeispielen.