Bundeshaushalt 2020

Viel Geld für Städte- und Wohnraumförderung

Die Städtebauförderung wird auf einem hohen Niveau von 790 Millionen Euro verstetigt. Das haben die ersten Beratungen zum Haushaltsplan des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat im Deutschen Bundestag ergeben.

FOTO: M.Eisinger
FOTO: M.Eisinger

Dazu kommen weitere 75 Millionen Euro für nationale Projekte des Städtebaus. Erfreulich ist nach Auffassung des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW) die Ausstattung des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ mit weiteren 200 Mio. Euro. „Hier kommt es aber darauf an, ob auch die Wohnungsunternehmen berechtigt sind, diese Mittel zu nutzen“, erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau liegen im Jahr 2020 bei einer Milliarde Euro. Dabei sei es zu begrüßen, dass nach der erfolgten Grundgesetzänderung überhaupt wieder Mittel vom Bund zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt werden können. Allerdings seien es 500 Mio. Euro weniger als in den letzten Jahren „Angesichts der großen Herausforderungen am Wohnungsmarkt ist dies nicht ausreichend, zumal aufgrund der gestiegenen Baukosten und der niedrigen Zinsen nur eine Zuschussförderung zielführend ist“, so Gedaschko. „Insgesamt setze die große Koalition mit diesen Haushaltsansätzen ein wichtiges Zeichen für die Zukunft des Wohnens in Deutschland.

In diesem Zusammenhang sprach sich Gedaschko dafür aus, die Regelungen für den Stadtumbau in den neuen Bundesländern auf ganz Deutschland zu übertragen. Die Erfolgsgeschichte des Stadtumbau Ost habe mit der engen Partnerschaft zwischen Wohnungswirtschaft und Kommunen den Schrumpfungsprozess systematisch gestaltet und mit einer Aufwertung der Wohn- und Stadtquartiere verbunden. Dies könne Vorbildcharakter für die strukturschwachen Regionen in den alten Bundesländern haben.“ Gedaschko appellierte an die Politik, die Verwaltungsvereinbarung
zur Städtebauförderung in diesem Sinn anzupassen. Notwendig seien darüber hinaus Investitionshilfen für besonders belastete Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland, die in Gemeinden mit Leerständen von über 10 Prozent liegen. Ferner müsse auch die Abrisspauschale auf mindestens 140 Euro/m² angehoben werden.

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