Zuschuss oder Kredit für Barrierefreiheit
Alternativ können Eigentümer auch die Kreditvariante in Anspruch nehmen: Bis zu 50.000 Euro anrechenbare Kosten bei 0,75 Prozent effektivem Jahreszins pro Wohneinheit sind möglich.
Wer zum Beispiel nur das Bad barrierefrei modernisieren möchte, kann ebenfalls mit einem KfW-Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen, das sind maximal 5.000 Euro. Alter und körperliche Einschränkungen sind übrigens bei diesem Programm kein Kriterium. Bedingungen der KfW für Zuschuss und Kredit: Die Umbaumaßnahmen dürfen zum Zeitpunkt des Förderantrags nicht begonnen haben; die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie von Fachbetrieben ausgeführt und in Rechnung gestellt werden.
Maßnahmen zum altersgerechten Umbau sind frei kombinierbar mit einer Verbesserung des mechanischen und elektronischen Einbruchschutzes; dafür steht zusätzlich ein Fördertopf von 65 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in Sachen Sicherheit werden Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben; der Zuschuss beträgt maximal 1.600 Euro pro Wohnung. Nach der Verbesserung der Förderbedingungen im Jahr 2017 haben Eigentümer und Mieter insgesamt 80.000 einen Zuschuss für einen stärkeren Einbruchschutz beantragt.
Eigentümer und Mieter können den Förderantrag online stellen und sollen ihre Förderzusage innerhalb weniger Augenblicke erhalten: www.kfw.de/info-zuschussportal oder kostenlose Telefonnummer 0800 5399002.
Weiterlesen:
WEWOBAU erhält Fördermittel für seniorengerechtes Wohnen (Juni 2018)