KfW-Bank füllt Fördertöpfe

Zuschuss oder Kredit für Barrierefreiheit

Die staatliche KfW-Bank hat ihren Fördertopf für den altersgerechten Umbau wieder aufgefüllt. Ab sofort können Wohnungseigentümer und Mieter wieder Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW-Bank beantragen. Vorgesehen sind Zuschüsse in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten; die Zuschusshöhe beläuft sich auf 200 bis 6.250 Euro und geht von Mindestinvestitionskosten von 2.000 Euro aus. Wer ein komplettes Haus hochwertig altersgerecht umbaut, kann sogar mit 12,5 Prozent Förderung rechnen.

 

BILD: KfW-Bildarchiv / Frank Homann
BILD: KfW-Bildarchiv / Frank Homann

Alternativ können Eigentümer auch die Kreditvariante in Anspruch nehmen: Bis zu 50.000 Euro anrechenbare Kosten bei 0,75 Prozent effektivem Jahreszins pro Wohneinheit sind möglich.
Wer zum Beispiel nur das Bad barrierefrei modernisieren möchte, kann ebenfalls mit einem KfW-Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen, das sind maximal 5.000 Euro. Alter und körperliche Einschränkungen sind übrigens bei diesem Programm kein Kriterium. Bedingungen der KfW für Zuschuss und Kredit: Die Umbaumaßnahmen dürfen zum Zeitpunkt des Förderantrags nicht begonnen haben; die Arbeiten müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie von Fachbetrieben ausgeführt und in Rechnung gestellt werden.

Maßnahmen zum altersgerechten Umbau sind frei kombinierbar mit einer Verbesserung des mechanischen und elektronischen Einbruchschutzes; dafür steht zusätzlich ein Fördertopf von 65 Millionen Euro zur Verfügung. Auch in Sachen Sicherheit werden Kredite bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit vergeben; der Zuschuss beträgt maximal 1.600 Euro pro Wohnung. Nach der Verbesserung der Förderbedingungen im Jahr 2017 haben Eigentümer und Mieter insgesamt 80.000 einen Zuschuss für einen stärkeren Einbruchschutz beantragt.

Eigentümer und Mieter können den Förderantrag online stellen und sollen ihre Förderzusage innerhalb weniger Augenblicke erhalten: www.kfw.de/info-zuschussportal oder kostenlose Telefonnummer 0800 5399002.

Weiterlesen:
WEWOBAU erhält Fördermittel für seniorengerechtes Wohnen (Juni 2018)

 

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
28.2.2024
Verwalter-Verbände zum Heizungsgesetz
Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohnungseigentümergemeinschaften fordert BVI-Präsident Thomas Meier ein spezielles Förderprogramm, das die komplizierte Beschlussfassung in WEGs...
9.5.2022
Jetzt rückt das QNG-Siegel des Bundes in den Fokus! Die Effizienzhaus-40-Förderklasse war in diesem Jahr schon mehrfach in den Schlagzeilen. Erst der Förderstopp, dann die Wiederaufnahme, dann das Aus...
1.6.2023
Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“
Ab 1. Juni vergibt die staatliche KfW-Bank Baukredite an Familien mit Kindern zu einem Zinssatz von 1,25 Prozent. Für das neue Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ stellt die Bundesregierung bis...
14.12.2023
Etatkürzungen der Ampelkoalition
Der vom Bundesverfassungsgericht veranlasste Sparkurs der Bundesregierung wirkt sich unmittelbar auf die Bau- und Immobilienwirtschaft aus. Seit heute gibt es – zumindest vorläufig – kein Geld mehr...
21.9.2023
Gebäudeenergiegesetz und Förderung
Anfang September hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Damit soll bis 2044 der Austausch aller fossilen Heizungen angestoßen werden. Im Verlauf des Novembers soll die staatliche...
17.2.2023
Teure Vorfinanzierung von Energie durch Vermieter
Die staatliche KfW-Bank vergibt ab sofort Härtefall-Kredite an Wohnungsunternehmen, die aufgrund gestiegener Energiepreise und der Vorfinanzierung von Gas und Öl in finanzielle Probleme geraten sind.