Kommt das Zweckentfremdungsverbot jetzt auch in Hessen?
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) Hessens befindet sich zurzeit in einer Novellierung, damit würde sich die Rechtslage ändern. Deshalb brachten die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf am 29. März im Landtag ein. Bislang war umstritten, ob Ferienwohnungen in den in der BauNVO definierten Wohn- und Mischgebiete zulässig sind. Nach der Novelle wären sie dagegen in fast allen Baugebieten erlaubt.
Großstadt Frankfurt unter Druck
Der Planungsdezernent von Frankfurt am Main, einer Stadt, die wegen großer Wohnraumnachfrage stark unter Druck steht, forderte besonders deutlich eine Handhabe gegen zweckentfremdete Wohnungen vom Landesgesetzgeber.
Kommt das Zweckentfremdungsgesetz - wie in Berlin?
Der Wohnungseigentümerverband Haus & Grund Hessen betrachtet hingegen das geplante Landesgesetz kritisch: "Nur weil in Einzelfällen die vorübergehende Vermietung privater Wohnungen an Touristen festgestellt wird, rechtfertigt das noch lange keine staatliche Regulierung", betont der Landesverbandsvorsitzende Christian Streim. Dies verursache nur einen hohen Verwaltungsaufwand und leiste keinen Beitrag zur Entlastung angespannter Wohnungsmärkte.
Zum Weiterlesen (PDF):
>> UPDATE: Zweckentfremdungsgesetz – Was gilt in welchem Bundesland










