Heizungsmodernisierung

Neue Fristen bei Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien

Die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit dem Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen wird auch in Zukunft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Am Stichtag 1. Januar 2018 ändert sich allerdings das Antragsverfahren: Ab diesem Tag muss der Antrag bereits vor der Umsetzung beim BAFA eingereicht werden. Aktuell gelten Übergangsregelungen.

Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. FOTO: BAFA/Michael Rostek
Gebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn. FOTO: BAFA/Michael Rostek

Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die beim Heizen und bei der Warmwasserversorgung auf erneuerbare Energien setzen wollen, können eine einmalige Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Diese Förderung wird auf Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt. Wichtig: Konnte der Antrag auf finanzielle Zuschüsse bisher auch nach der Modernisierung eingereicht werden, muss dies ab 2018 bereits vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur geschehen. Das Service-Portal bietet weitere allgemeine Informationen zum Thema Förderung bietet .

Zuschüsse bis zu 20.000 Euro

Wer bei der Modernisierung der Heizung eine Solarthermieanlage, eine Biomasseanlage wie Pellet- oder Hackschnitzelkessel oder eine Wärmepumpe einbauen lässt, wird vom Staat finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass in der Immobilie seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ergänzt oder ersetzt werden soll. Die finanzielle Förderung für erneuerbare Energien fällt unterschiedlich aus: Für die Errichtung oder Erweiterung einer Solarkollektoranlage gibt es Unterstützung von bis zu 20.000 Euro, für den Einbau einer Wärmepumpe von bis zu 15.000 Euro. Wer mit einer Biomasseanlage die Energie von nachwachsenden Rohstoffen nutzen will, profitiert von Zuschüssen bis zu 8.000 Euro.

Veränderte Fristen für die Antragsstellung

Das geänderte Antragsverfahren zur Förderung dieser Maßnahmen sieht vor, dass der Antrag für Heizungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2018 installiert werden sollen, bereits vor der Umsetzung beim BAFA eingereicht werden muss. Durch diese Anpassung soll die Förderlandschaft übersichtlicher werden: Auch bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), die ebenfalls Heizungsmodernisierer unterstützt, muss der Förderantrag vorab gestellt werden. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt beim BAFA eine Übergangsfrist. In diesem Fall kann der Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.

Übergangsregelung bei Verzögerung

Wurde die Inbetriebnahme vertraglich für 2017 vereinbart, verzögert sich jedoch und kann außerplanmäßig erst 2018 umgesetzt werden, kann der Förderantrag ebenfalls nach dem alten Verfahren innerhalb von neun Monaten nachträglich gestellt werden. Die Antragsteller sollten dafür belegen können, dass ein Fachunternehmen die Zusage einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht einhalten konnte. Für diesen Fall stellt das BAFA ein Formular zur Verfügung.

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