Vorkaufsrecht des Mieters
1106
24. Oktober 2012, 21:09 Uhr
Dem Mieter von Wohnraum steht im Falle des Verkaufs auch dann ein Vorkaufsrecht zu, wenn an den Wohnräumen kein Wohnungseigentum begründet wurde oder werden soll, sondern durch Realteilung eines mit Reihenhäusern bebauten Grundstücks selbständige mit jeweils einem Reihenhaus bebaute Grundstücke entstehen.
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