Erlöschen des Vermieterpfandrechts
1106
23. Oktober 2013, 10:01 Uhr
Das Vermieterpfandrecht an Sachen des Mieters erlischt, wenn sie aus den angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück des Vermieters verbracht werden.
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