22. Oktober 2009, 11:40 Uhr
Nur dann, wenn die Bemühungen des Maklers den späteren Kaufabschluss beeinflusst haben, kann eine Provision beansprucht werden. War dem Interessenten das vermittelte Objekt bereits bekannt, so ist die Tätigkeit des Maklers nicht ursächlich.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ursächlichkeit des Maklers










