Ursächlichkeit des Maklers

1167
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com

Nur dann, wenn die Bemühungen des Maklers den späteren Kaufabschluss beeinflusst haben, kann eine Provision beansprucht werden. War dem Interessenten das vermittelte Objekt bereits bekannt, so ist die Tätigkeit des Maklers nicht ursächlich.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ursächlichkeit des Maklers
7.7.2026
1. Ein Maklervertrag nach § 656a BGB kann durch den Austausch von E-Mails formwirksam zustande kommen. Die Textform erfordert nicht, dass Angebot und Annahme in einem einzigen Dokument enthalten sind...
4.6.2024
Schriftform
In § 656a BGB heißt es: Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum...
1.7.2025
Maklerrecht:
Nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bestehen seit dem 23. Dezember 2020 besondere Regelungen für die...
2.10.2024
Maklercourtage nach der Gesetzesreform
Das Gesetz zur Neuregelung der Provisionsteilung, das seit Ende Dezember 2020 gilt, hat in vielen Bereichen mehr Klarheit gebracht. Man darf aber nicht übersehen, dass die Reform neue Fragen und...
18.8.2026
BGH-Urteil zu Provisionen
Wer bislang einen neuen Mieter erfolgreich vermittelte, erhielt zusätzlich zum laufenden Verwalterhonorar eine gesonderte Vergütung. Diese nannte sich oft Provision, Neuvermietungspauschale oder...
29.1.2026
Für den wirksamen Abschluss eines Maklervertrages im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Annahmeerklärung des Verbrauchers als ausdrückliche Bestätigung der Provisionspflicht auszugestalten.