06. November 2009, 10:05 Uhr
Im frei finanzierten Wohnungsbau darf der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung keinen Zuschlag für Kleinreparaturen verlangen. Das hat das Gericht in einem Fall entschieden, in dem eine (grundsätzlich zulässige) mietvertragliche Vereinbarung – nach der die Kosten für Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Summe und begrenzt auf eine Maximalsumme im Jahr auf den Mieter umgelegt werden dürfen – nicht getroffen worden war und der Vermieter nicht dargelegt hatte, dass dem örtlichen Mietspiegel Mietverhältnisse zu Grunde liegen, „in denen jedenfalls überwiegend die Kleinreparaturen wirksam übertragen wurden“.
Redaktion (allg.)
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