09. November 2009, 16:04 Uhr
Ein Wohnungseigentümer darf seinem Mieter zwar fristlos kündigen, wenn dieser über längere Zeit die vereinbarte Miete nicht zahlt. Die Stromzufuhr darf der Vermieter aber solange nicht unterbinden, wie der säumige Nichtzahler noch in der Wohnung lebt. Selbst wenn die Räumungsfrist längst abgelaufen ist.
Redaktion (allg.)
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Artikel Keine Stromabschaltung









