Nicht nur guter Rat ist teuer, auch eine schlechte Beratung kann einen professionellen Anlageberater teuer zu stehen kommen. Das hat jetzt das Gericht erstmals im Zusammenhang mit den Falk-Zinsfonds entschieden – einer zwielichtigen Finanzkonstruktion aus den 90er Jahren, die schließlich wie ein Kartenhaus zusammengebrochen ist. „Das ist wie ein Sparbuch – nur dass Sie statt mickriger ein bis anderthalb Prozent hier acht Prozent Zinsen im Jahr bekommen, und zwar garantiert“, hatten die Anlageberater die Fonds beworben. Verlustrisiken seien völlig ausgeschlossen, betonten sie immer wieder gegenüber den knapp 30.000 Kleinsparern und Großanlegern aus West und Ost. Am Ende aber hatten sich 3,2 Milliarden Euro in Nichts aufgelöst. Die Anlageberater hatten einfach die Tatsache verschwiegen, dass das eingesetzte Vermögen nicht durch entsprechende Grundbucheintragungen gesichert wird. „Damit liegt der Schwarze Peter eindeutig bei den Anlageberatern“, entschieden die Richter. Denn die Geprellten wurden von ihnen nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt. Der Berater muss die Beteiligung seines Kunden jetzt zurücknehmen, ihnen dafür das Geld auszahlen. Die Chancen ständen damit für alle betroffenen Anleger besser denn je. Da nicht alle Anlageberater über eine Haftpflichtversicherung verfügen, sollte sich der mit der eigenen Klage jedoch beeilen, der in seinem Fall wirklich noch Geld sehen will.
Redaktion (allg.)
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