Schenkung

1167
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com

Grundsätzlich sind Schenkungen zwar steuerpflichtig - die Immobilie bildet allerdings eine Ausnahme, wenn der Ehegatte sie seinem Partner überträgt. Dann fällt keine Schenkungsteuer an, aber nur in dem Fall, wenn der Beschenkte auch Haus und Wohnung selbst bewohnt. Das Steuerprivileg geht verloren, wenn der Ehegatte beispielsweise die Hauptwohnung zwar selbst nutzt, aber eine Einliegerwohnung fremd vermietet. Eine solche Schenkung geht über die Leistungen hinaus, die Eheleute auf Grund ihrer Unterhaltspflicht beisteuern müssen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Schenkung
1.7.2025
Maklerrecht:
Nach dem Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser bestehen seit dem 23. Dezember 2020 besondere Regelungen für die...
25.2.2025
Die im Verborgenen sieht man nicht
Ältere Umwälzpumpen in Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen brauchen oft unnötig viel Energie. Doch wann lohnt sich der Austausch? Eine Bestandsaufnahme wie der kostenlose Energy Check von Grundfos...
5.3.2025
Besteuerung
Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wiederverkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.
4.3.2024
Miet-Recht
Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben.
4.6.2024
Ungleiche Einkommensverteilung als Vorteil nutzen
Vermögenswerte gehören dem einen oder dem anderen – soweit die eindeutige, rechtliche Situation. Mag es formaljuristisch nur einen Eigentümer geben, gibt es dennoch eine interessante Alternative nicht...
8.8.2025
Architektin Antonia Cruel im Interview
Architektin Antonia Cruel hat sich in ihrer Masterarbeit mit der Zwischennutzung von Büroleerstand befasst und dazu gleich in ihrer ersten beruflichen Station Immobilieneigner beraten.