17. November 2009, 16:02 Uhr
Lässt ein Vermieter die Bäume und Büsche vor einem seiner vermieteten Häuser fällen, weil das Laub ständig die Dachrinne verstopfte, so kann er die Kosten für die Rodung nicht auf die Mieter abwälzen - es sei denn, die Mieter hätten die Bäume gepflanzt. Nur "laufende" Betriebkosten dürfen umgelegt werden.
Redaktion (allg.)
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