18. November 2009, 11:31 Uhr
Der Vermieter kann nur Kosten verlangen, die er ordnungsgemäß abrechnet, alle anderen Beträge muss er zurückzahlen. Daher hat der Mieter einen durch die Nichtabrechnung bedingten vertraglichen Rückzahlungsanspruch.
Redaktion (allg.)
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Artikel Ordnungsgemäße Abrechnung nötig
22.5.2025
BGH-Urteil zur Jahresabrechnung:










