Aufrechnung gegen Heizkostenguthaben

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Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer kann der Vermieter einen Anspruch auf Betriebskostenzahlung gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters, der aus einem Heizkostenguthaben resultiert, aufrechnen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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