18. November 2009, 11:32 Uhr
Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Kammer kann der Vermieter einen Anspruch auf Betriebskostenzahlung gegen einen Zahlungsanspruch des Mieters, der aus einem Heizkostenguthaben resultiert, aufrechnen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Aufrechnung gegen Heizkostenguthaben










