19. November 2009, 14:01 Uhr
Im Dunkeln wohnt niemand gerne. Verengt sich die Aussicht durch den Vorbau eines Balkons oberhalb der Wohnung, darf der Mieter die Miete mindern. Nach dem Anbau verdüsterte sich die untere Wohnung und bekam einen "höhlenartigen Charakter". Die Richter ließen daher einen Abschlag von zehn Prozent auf die Miete gelten.
Redaktion (allg.)
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