Ausgleichsanspruch nach Trennung

1167
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com

Trennen sich die Eheleute, die Mitmieter einer Mietwohnung sind, müssen beide die Miete solange weiter bezahlen, wie der Mietvertrag besteht. Dies gilt auch unabhängig davon, wer von beiden in der Wohnung bleibt und wer auszieht. Wird nur ein Ehegatte vom Vermieter auf Zahlung des vollen Mietzinses in Anspruch genommen, hat dieser gegenüber dem anderen Ehegatten einen Ausgleichsanspruch.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Ausgleichsanspruch nach Trennung
5.12.2024
Nachbargrundstück
Ein Wasserrohrbruch oder Brand auf einem Grundstück können sich auch auf das Nachbargrundstück auswirken und dort erhebliche Schäden verursachen. Wenn dem Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück...
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
2.4.2025
Bezahlbarkeit insgesamt sehr zweifelhaft
Das Gesetz zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) legt ehrgeizige Ziele fest: Bis 2045 sollen Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral werden. Städte ab 100.000...
16.1.2024
Zwangsversteigung Mehrfamilienhaus
Trennen sich Eheleute, sollten sie während des Scheidungsverfahrens auch regeln, ob sie eine gemeinsame Immobilie veräußern oder einer von ihnen sie übernimmt. Werden sie sich nicht einig, kann ein...
5.3.2025
Besteuerung
Wird eine nicht eigengenutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren angeschafft und wiederverkauft, liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor.