Keine Schönheitsreparaturen?

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Enthält der Mietvertrag eine Regelung, die den Mieter verpflichtet, alle drei Jahre sämtliche Räume der Wohnung zu renovieren, ist die gesamte vertragliche Regelung der Schönheitsreparaturen unwirksam: Der Mieter braucht überhaupt nicht zu renovieren.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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