Abmahnung wegen Zahlungsverzugs

1167
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com

Die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt ausnahmsweise eine Abmahnung gegenüber dem säumigen Mieter voraus, wenn sich dem Vermieter der Schluss aufdrängen muss, dass die Nichtzahlung der Miete nicht auf Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit beruht. In diesem Fall war der Mieter nicht über das geänderte Zahlungsverhalten seines Untermieters informiert. Fehlt es bei einer solchen Sachlage an einer Abmahnung, so kann die Kündigung unwirksam sein, weil der Vermieter mit der Kündigung gegen Treu und Glauben verstößt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Abmahnung wegen Zahlungsverzugs
29.1.2025
Steigende Zahlen in NRW
Wohnungslosigkeit gibt es auch auf dem Land. Darauf hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hingewiesen. Der LWL unterstützt Vermieter mit sechs Millionen Euro im Rahmen des Konzeptes...
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
18.12.2024
Kündigung der Mietsache
Eine Kündigung einer Mietwohnung durch den Vermietenden muss gut begründet sein. Das Mietrecht für den Mietenden hängt hoch und wenn sich Mieter:innen innerhalb ihrer vier Wände unauffällig verhalten...
2.10.2025
AirBnB und Co.
Das kurzfristige kostenlose Überlassen eines Schlafplatzes an Fremde rechtfertigt nicht die Kündigung einer vermieteten Wohnung durch den Eigentümer.
5.2.2024
Kündigung des Mietvertrags
Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken betrifft einen Sachverhalt, der an sich unproblematisch eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, wenn es denn der...
5.2.2024
Störung des Hausfriedens
Eine außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist unter anderem dann zulässig, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig so sehr stört, dass der anderen...