Leerstand

1167
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

Lässt der Hauseigentümer seine Wohnungen ohne nachvollziehbarem Grund über einen langen Zeitraum leer stehen, kann ihn die Kommune mit einem Zwangsgeld belegen, wenn er die Wohnungen nicht vermietet. Ein Eigentümer hatte seine Häuser über vier Jahre leer stehen lassen, weil er renovieren wollte. Hier liegt der Verdacht nahe, die Gebäude sollten zu Spekulationsobjekten werden, urteilten die Richter.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Leerstand
26.11.2025
Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es die Fachgerichtsbarkeit.
5.9.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
Mit Schrottimmobilien wird in Deutschland zum Teil ein dubioses Spiel betrieben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer „Schrottimmobilien-Mafia“, die ganze Stadtteile in die soziale...
23.7.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
Mit Schrottimmobilien wird in Deutschland zum Teil ein dubioses Spiel betrieben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer „Schrottimmobilien-Mafia“, die ganze Stadtteile in die soziale...
18.8.2026
Wohnquartiere weiter entwickeln und aufwerten
Bundesweit gibt es zahlreiche Wohnsiedlungen aus der Nachkriegszeit. Sie sind in die Jahre gekommen und eine Sanierung ist dringend nötig. Das eröffnet die Chance, zusätzlichen Wohnraum durch...
7.7.2026
Zwischen Kostendruck und Klimazielen
Gestiegene Baukosten, Inflation, konjunkturelle Unsicherheiten, wachsende Regulierung und fehlende Einnahmen: Seit Jahren lastet ein hoher Kosten- und Effizienzdruck auf den Schultern der...
27.10.2025
Mit smarter Technik zu mehr Effizienz
Steigende Energiepreise und gesetzliche Anforderungen stellen die Wohnungswirtschaft vor große Herausforderungen. Eigentümer und Verwalter von Mehrfamilienhäusern suchen nach Lösungen, die nicht nur...