12. Januar 2010, 16:46 Uhr
Ein Wohnungseigentümer kann keine bestimmte Maßnahme in der Hausordnung von der Gemeinschaft verlangen. Den Wohnungseigentümern können Regelungen, wonach die jeweiligen Eigentümer für das Bereitstellen der Müllbehältnisse sowie für den Winterdienst im wöchentlichen Wechsel verantwortlich sind und die Gartenpflege Aufgabe aller Wohnungseigentümer ist, durch Hausordnung im Wege eines Mehrheitsbeschlusses nicht rechtsverbindlich auferlegt werden.
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