14. Januar 2010, 11:26 Uhr
Ist in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestimmt, dass die Kosten für die Instandhaltung der Fensterscheiben in den Außenfenstern von den jeweiligen Bewohnern zu tragen sind, so sind die Eigentümer nicht verpflichtet, auch den Austausch bzw. die Erneuerung des gesamten Fensters zu bezahlen. Das Gericht urteilte, dass es sich dabei um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt.
Redaktion (allg.)
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