03. März 2010, 15:51 Uhr
Hat ein Wohnungseigentümer einen Baumangel ohne Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses behoben und verlangt ein anderer Wohnungseigentümer die Beseitigung dieser Baumaßnahme, müssen die Wohnungseigentümer Gelegenheit bekommen, einen Mehrheitsbeschluss über die Konzeption zur Behebung des Baumangels herbeizuführen.
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Artikel Beseitigungsanspruch?
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