05. März 2010, 10:28 Uhr
Ein Mieter kann nicht verlangen, der Vermieter solle einen bereits ohne Lampe und ohne Steckdose angemieteten Kellerverschlag nachträglich damit ausstatten. Das Gericht erkannte zwar an, dass das Licht vom Gang des Kellers nicht bis in den letzten hinteren Winkel des Verschlages vordringt. Doch habe der Vermieter nur die Pflicht, die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit diesen Zustand zu erhalten.
Redaktion (allg.)
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Artikel Keller zu dunkel?
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